Dr. med. Michael Spiegel, Frankfurt, Innere Medizin - Angiologie
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Zwei-Klassen-Medizin

Heute schon Alltag - auf Anordnung der Politik

Immer wieder entrüsten sich Politiker und Medien, es gäbe eine Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland, es könne nicht sein, dass Privatpatienten bevorzugt würden. Doch die Zweiklassen-Medizin existiert und der Grund hierfür ist in der Politik zu suchen, nirgendwo sonst. Das Gute ist nur - und das wissen die wenigsten - jeder gesetzlich Versicherte kann heute in den Genuss kommen, wie ein Privatpatient behandelt zu werden.

Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist genau definiert. Die Behandlung gesetzlich Versicherter hat wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig zu sein. Über notwendig und zweckmäßig will keiner streiten, wirtschaftlich ist in heutigen Zeiten sicherlich ebenso erforderlich und allgemein akzeptiert. Aber ausreichend - in der Schule ist dies eine Note 4. Geben Sie sich mit den schulischen Leistungen Ihres Kindes zufrieden, wenn es nur eine 4 nach Hause bringt?

Beschränkung der Ärzte

Es ist genau reglementiert, wie viele Patienten ein Doktor im Quartal (Vierteljahr) behandeln darf. Es ist genau budgetiert wie viel er pro Patient dafür bekommt. Es ist genau budgetiert wie viel Geld er für Arzneimittel pro Patient ausgeben darf, oder wie viel für Massage oder Krankengymnastik. Überschreitet ein Arzt diese Budgetgrenzen, so bringt er seine Leistung umsonst - nicht einmal die Betriebskosten werden ihm erstattet. Überschreitet er sein Medikamentenbudget, so wird er in Regress genommen, er muss es aus eigener Tasche zurückzahlen. Dies alles treibt den Arzt ganz schön in die Enge, wenn sein Patient noch dieses Problem oder jenes Wewehchen hat.

Möglichkeiten für Privatpatienten

Nicht so bei den Privatversicherten ("Privatpatienten"). Hier sieht die Welt ganz anders aus. Hier gibt es keinerlei Budgets. Alles wird selbstverständlich erstattet, egal wie teuer die Medikamente sind, egal wie oft der Versicherte zum Arzt geht. Der Arzt hat freie Hand, er kann den Patienten nach den regeln der medizinischen Kunst frei behandeln und muss sich nicht um Budgets und Reglementierungen kümmern. Kein Wunder also, dass der Privatversicherte so gern gesehen ist. Gern gesehene Kunden werden nun mal ein wenig bevorzugt. Im Grunde ist es auch keine Bevorzugung, es ist eine größere Freiheit aufgrund fehlender Budgetzwänge.

Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte

Was viele nicht wissen: Sie müssen sich als gesetzlich Versicherter nicht darüber ärgern, dass Privatversicherte vermeintlich bevorzugt werden. Sie können handeln, sie können - auch als gesetzlich Versicherter - den Status eines Privatpatienten genießen. Jeder. Ab sofort. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen dies natürlich nicht und verschweigen ihren Mitgliedern diese Möglichkeit. Wenn sie darauf angesprochen werden, sind sie aber zur Information verpflichtet. Das Zauberwort heißt Kostenerstattung.

Kostenerstattung oder Sachleistung

Der gesetzlich Versicherte wird üblicherweise nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet. Da er Mitglied der Kasse X ist, hat er Anspruch auf ärztliche Behandlung. Der Arzt teilt diese Behandlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit und bekommt auf sehr komplizierten Wegen dafür Geld zugewiesen, natürlich unter Berücksichtigung aller Budgets und Rationierungen. Derzeit bekommt ein niedergelassener Arzt ungefähr 30% seiner Leistung in diesem System nicht bezahlt.

Aber jeder gesetzlich Versicherte kann das Kostenerstattungsprinzip wählen. Hierbei bekommt er von dem behandelnden Arzt eine Rechnung über die erbrachte Leistung, welche er zunächst selbst bezahlen muss, dann aber von seiner Kasse erstattet bekommt. Vorteil: er wird bei dem Arzt wie ein Privatpatient behandelt, es bestehen keine Budgets und Reglementierungen und Rationierungen. Derzeit gibt es noch zwei Nachteile: Zum einen muss man sich derzeit noch für ein ganzes Jahr für die Kostenerstattung entscheiden - allerdings nur für die ambulante Behandlung, nicht die stationäre. Ab 2007 soll es dann möglich sein, bei jedem einzelnen Arztbesuch individuell zu entscheiden, ob man Kostenerstattung oder Sachleistung wählt. Zweiter Nachteil: Die gesetzliche Kasse muss nur das zahlen, was sie im Falle einer Sachleistung auch bezahlen müsste. Hier besteht also die Gefahr, dass der Patient auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Dies kann jedoch zu Beginn der Behandlung mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Da ich als Arzt von jedem Patienten der Kostenerstattung wählt einen Vorteil habe, da mein Budget entlastet wird, gestalte ich die Rechnungen an den Patienten so, dass die gesetzliche Kasse den Betrag komplett oder nahezu komplett erstattet.

   
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